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Verfasst von: Florian K. am 17.11.2019 17:16
 


THEMA:  UST | Vermietung bei Gewerbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ust-pflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ich habe auf die Kleinunternehmerreglung verzichtet bzw. habe bereits Umsätze > 30.000,-/Jahr.

Nun möchte ich zusätzlich PKW Einstellplätze vermieten und werde im nächsten Jahr auch Einkünfte aus V&V haben.

Sind diese Einkünfte dann automatisch auch ust-pflichtig,oder werden diese autonom betrachtet. Also wenn ich mit V&V Einkünften < 30.000 bleibe, muss ich keine Ust abführen?

Vielen Dank im voraus!

Mfg Florian K.

Verfasst von: WMT am 18.11.2019 09:17
 


THEMA:  UST | Vermietung bei Gewerbetrieb

Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Unternehmens (§ 2/1 UStG) folgt die gesamte Betrachtung aller Ihrer unternehmerischen / beruflichen Tätigkeiten im Bereich der Umsatzsteuer bei Ihnen als Rechtsträger des Unternehmens. Eine Unterteilung Ihrer Tätigkeiten in verschiedene Einkünfte / Betriebe wie sie das Einkommensteuerrecht vorsieht ist im Bereich der Umsatzsteuer nicht von Belang.

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